Alle Therapiearten werden ärztlich verordnet und entweder von Physio- oder Ergotherapeuten druchgeführt.
Die Stoßwellentherapie stellt eine Ausnahme dar, da sie ausschließlich vom Arzt durchgeführt wird.
Die Übernahme eines Therapiekostenanteils durch die Krankenkasse erfolgt nur nach entsprechender chefärztlicher Bewilligung.